Allgemeine Bedingungen für Pauschalreisen
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Allgemeine Bedingungen für Pauschalreisen

1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keinerbestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist mit dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 30 %, mindestens jedoch 50,00 € zu leisten. Der vollständige Reisepreis ist 21 Tage vor Abreise fällig, d.h., er muß spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei unserer Buchungsstelle oder Agentur eingegangen sein.
2.2. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, sich unter bestimmten, in seinen Reisebedingungen im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vorzubehalten, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom
Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten,
die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren. Je nach Veranstaltung und Veranstalter gelten eigene Pauschalisierungsbeträge. Bitte fragen Sie im Büro nach.
5.2. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
(Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.4. Im Falle eine Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelnen Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es besteht kein Rechtsanspruch.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vomReisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;
er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von denLeistungsträgern gutgebrachten Beträge. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnahmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird eine Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter, als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:

  1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

9.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Wir haften jedoch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung dieses Prospektes wesentlich ändern. Bei wesentlichen, nachträglichen Änderungen werden Sie nach Möglichkeit informiert. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, bei Leistungen fremder Unternehmer, die lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Fahrt mit Bergbahnen, Sonderveranstaltungen usw.)

10. Gewährleistungen
a. Abhilfe Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Der Reisende kann die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b. Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
c. Kündigung des Vertrages Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt er, daß Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag
danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d. Schadenersatz Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
    wird oder
  2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.3. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuelle auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt der Reiseveranstalter nicht. Der Reiseveranstalter haftet
auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der
Buchung geändert werden sollten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden
mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

17. Allgemeines
Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.

Buchung

Melden Sie sich rechtzeitig an, damit wir Ihren gewünschten Sitzplatz reservieren können!
Die Buchung kann sowohl schriftlich als auch telefonisch erfolgen und ist jedenfalls vertraglich.
Sie erhalten eine Reisebestätigung/ Rechnung und bei Mehrtagesfahrten zusätzlich einen Sicherungsschein der R+V Versicherung.
Der Überweisungsabschnitt ist Ihre Fahrkarte (bitte bei der Fahrt mitbringen)!
Organisatorisch können sich Sitzplätze ändern. Bitte seien Sie pünktlich an der Abfahrtsstelle.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

Anzahlung

Bei der Anmeldung einer Mehrtagesfahrt wird pro Person eine Anzahlung in Höhe von 30 %, mind. 50,00 € fällig. Die Restzahlung muss 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Tagesfahrten sind ohne Anzahlung spätestens 14 Tage vor Abfahrt zu begleichen. Bitte Zahlungstermine lt. Reisebestätigung beachten und bei Zahlung Reiseziel, Termin und Vorgangsnummer angeben.

Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt je Mehrtagesfahrt 18 Personen, je Tagesfahrt 25 Personen. Muss eine Fahrt mangels Beteiligung storniert werden, benachrichtigen wir Sie selbstverständlich. Bereits gezahlte Reisegelder werden in voller Höhe zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch der Teilnehmer besteht nicht.

Versicherungsschutz

Alle Reisen sind ohne Versicherung kalkuliert. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines kostengünstigen
und speziell auf Busreisen zugeschnittenen Versicherungspaketes!
Wir informieren Sie gerne!

Abmeldung und Reiserücktritt

Sie können jederzeit vor Antritt der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei uns. Dabei fallen pro Person folgende Rücktrittsgebühren an:

Mehrtagesfahrten
Bis 30 Tage vor Reiseantritt
10 % des Gesamtreisepreises, mind. 25,00 €,
ab 29 Tage bis 21 Tage vor Reiseantritt
15 % des Gesamtreisepreises,
ab 20 Tage bis 14 Tage vor Reiseantritt
35 % des Gesamtreisepreises,
ab 13 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt
50 % des Gesamtreisepreises.
Bei Rücktritt am Abreisetag oder Nichterscheinen (No-Show) fallen 100 % des Reisepreises an!

Achtung!
Bei Stornierungen von Reisen mit Eintrittskarten wie z.B. Musikreisen, Musicalfahrten, Formel I, usw. entstehen 100 % Stornokosten auf die Karte.

Tagesfahrten
Ab 9 Tage vor Reiseantritt fallen 50 % des Reisepreises als Bearbeitungsgebühr, bei Nichterscheinen (No-Show) 100 % Stornogebühr an.

Sonstiges

Können wir die vorgesehenen Reisebeschreibungen oder Hotelleistungen wegen Überbuchung der Hotels oder geänderter Fahr- und Flugzeiten nicht einhalten, sind wir berechtigt, den Ablauf zu ändern.
Kann trotz Angabe der Hotelkategorie bzw. Bad oder Dusche/ WC die Hotelleitung nicht erbracht werden, sind wir bemüht, entsprechenden Ersatz zu beschaffen; ist dies nicht möglich, wird nur die Differenz der Hotelleistung zurückerstattet.
Bei Anmeldung in einer Anmeldestelle kann diese eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr berechnen.
Bei Schifffahrten, Karten und Hotels sind wir Vermittler. Ansonsten gelten die allgemeinen Reisebedingungen der DRV.

Veranstalter

Hadersdorfer Reisen Moosburg GmbH & Co.KG
Neue Industriestr. 12
85368 Moosburg
Tel. 08761 / 66 99 - 0
Fax. 08761 / 66 99 33

 

Aktuelles

Wir aktualisieren unser Bus Tagesreisen Programm einmal im Quartal. Die aktuellen Tagesreisen beinhalten wie gewohnt, Tagesausflüge zu interesannten Zielen, Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten in Deutschland und Europa. zum Tagesreisen Programm
Fragen zu unseren Tages Reisen? Bitte wenden Sie sich an unser Reiseteam




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